Die ambulante Pflege Wohngemeinschaft ist eine kleine Wohneinheit mit max. 12 Bewohner*innen. Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer – das Herzstück bildet die Küche. Hier wird gekocht, gegessen, gespielt, Besuch empfangen, sich getroffen. Es ist mindestens eine Person (Größe bis 8 Bewohner*innen) oder 2 Personen (über 8 Bewohner*innen) pro Tag und eine Person in der Nacht als Alltagsbegleitung vor Ort. Für die Pflege kommt zusätzlich ein Pflegedienst ins Haus.

Die Bewohner*innen der WG haben das Hausrecht – dies ist der gravierende Unterschied zum Seniorenheim. Die Bewohner*innen entscheiden, wer einzieht, welcher Pflegedienst oder welche Alltagsbegleitung vor Ort sein sollen. Dafür sollten klare Entscheidungsstrukturen geschaffen werden.

Unsere Beratungsstelle fürs AMBULANTE WONHNEN

berät Initiativen und Kommunen beim Aufbau ambulanter Pflege-Wohngemeinschaften – die eingebundenen in eine lebendige Gemeinschaft im Dorf oder Stadtteil – eine ambulante Alternative zum stationären Wohnen bietet.

Flyer Beratungsstelle für ambulante Pflege-Wohngemeinschaften