Barrierefrei vom Gartentor bis zum Toilettensitz

Der Kreisseniorenrat berät ältere Menschen im Auftrag des Landkreises Tübingen ehrenamtlich bei allen Fragen rund um das barrierefreie Wohnen.

Die Beratung ist kostenlos.

Die Wohnberatung möchte Senioren durch Rat und Tat helfen, möglichst lange daheim in der gewohnten Umgebung wohnen bleiben zu können.

Zwei wichtige Voraussetzungen sind dafür zu erfüllen: Die Wohnung muss weitgehend barrierefrei sein, ambulante Dienste müssen einem die Tätigkeiten abnehmen, die man nicht mehr selbst leisten kann.

Barrierefrei heißt: Vom Gartentor bis zum WC-Sitz muss der Wohnbereich so gestaltet sein, dass ich nicht stolpern und stürzen kann und auch nicht eingeengt werde. Ich muss mich sicher bewegen, waschen, duschen sowie kochen können. Dies Ziel kann durch vom Arzt verschriebene Hilfsmittel (z. B. Rollator, Rollstuhl, Badewannenlifter) und/oder bauliche Verbesserungen erreicht werden.

In der eigenen Wohnung wird nur das verändert was unbedingt wegen der individuellen Behinderung notwendig ist. Bei einem Umbau der Wohnung muss auch an die Arbeit der Pflegekraft gedacht werden. Die baulichen Verbesserungen sollen auch helfen, die Pflegetätigkeit zu erleichtern, damit werden Zeit und Kosten gespart.

Die Wohnberatung ist umfassend und reicht vom Hausbesuch über die Beurteilung der gesamten Zugangs- und Wohnsituation, dem Gespräch über die individuellen Möglichkeiten an baulichen Verbesserungen, Hilfsmittel, Hinweise zur Finanzierung, bei Bedarf Bericht an die zuständige Kranken- oder Pflegekasse, um Zuschüsse eventuell beantragen zu können, bis hin zur Systemskizze als Grundlage für die Gespräche mit den Handwerkern sowie Beantwortung von Rückfragen.

Schwerpunkte der Wohnberatung sind nach bisherigen Erfahrungen die Veränderungen von Zugängen, Türbreiten, Türschwellen oder die Überwindung von Höhenunterschieden das kann durch Treppenlifte, Rampen oder Aufzüge geschehen.

Veränderungen des Sanitärbereichs brauchen besondere Aufmerksamkeit:

Die befahrbare Dusche, die Sitzhöhe des WC, der Badewannenlifter, Haltegriffe und das unterfahrbare Waschbecken können genau angepasst werden.

In Küche, Flur, Wohn- und Schlafzimmer braucht der Mensch mit Gehhilfe oder Rollstuhl genügend Raum, um sich bewegen zu können. Das lässt sich bei Neubauten leicht einrichten, wenn man rechtzeitig plant. Bei Umbauten ist das wesentlich schwieriger und mit Verzicht auf bisher vorhandene Einrichtungsgegenstände (Badewanne, 2. Waschbecken) verbunden.

Oft ist es so, dass die meisten Beratungen erst nachgefragt werden, wenn ein akuter Notfalldurch Krankheit oder Unfall Veränderungen erzwingt. Daher beraten wir auch zu anderen Wohnfragen, sozusagen vorausschauend, wie beispielsweise Umzug ins betreute Wohnen, Kauf einer behindertengerechten, barrierefreien Wohnung, Planung eines barrierefreien Hauses.

Zusammenfassend stellen wir immer wieder fest, dass wir uns mit der individuellen Wohnsituation fantasievoll und kompromissbereit auseinandersetzen müssen, die DIN 18040 Teil 2 (barrierefreie Wohnungen) liefert dabei die Grundlage. In diesem Zusammenhang muss auf die gegenüber der DIN 18040 etwas reduzierten “Bausteine” der KfW-Bank hingewiesen werden. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist für die Finanzierung über die KfW-Bank zwingend. (Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite). Die Erleichterungen gelten nur für bauliche Veränderungen im Bestand, also bei Umbau. Für Personen, die in eine Pflegestufe eingestuft sind, gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000,00 Euro ab Januar 2015.

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Kreisseniorenrat Tübingen e.V.

Wilhelm-Keil-Str. 50, Raum A 3 19, 72072 Tübingen

Telefon: 07071 / 920 886 7

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